Stand: 4. November 2026 · mit Gesetzesquellen
E-Rechnung ab 2027: Gilt die Pflicht für Sie?
In 60 Sekunden wissen Sie, ab wann Sie E-Rechnungen verschicken müssen. Danach prüfen Sie Ihre XRechnung oder ZUGFeRD-Datei direkt im Browser. Ihre Daten verlassen Ihren Rechner nicht.
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Die kurze Antwort
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Verschicken müssen sie E-Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ab dem 1. Januar 2027, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, und ab dem 1. Januar 2028 alle. Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern und Rechnungen an Privatpersonen.
Pflicht-Check: Ab wann müssen Sie E-Rechnungen schreiben?
Beantworten Sie 5 Fragen. Das Ergebnis zeigt Ihnen Jahr für Jahr, was gilt.
Alle Fristen der E-Rechnungspflicht
1. Januar 2025
Empfangspflicht für alle
Alle Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen empfangen können. Laut BMF reicht dafür ein E-Mail-Postfach.
BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung2025 und 2026
Übergang beim Versand
Papierrechnungen sind erlaubt, andere elektronische Formate wie PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
§ 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung E-Rechnung), gesetze-im-internet.de1. Januar 2027
Versandpflicht ab 800.000 Euro
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte, muss E-Rechnungen verschicken. Alle anderen dürfen bis Ende 2027 noch Papier oder PDF nutzen.
§ 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung E-Rechnung), gesetze-im-internet.de1. Januar 2028
Versandpflicht für alle
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen im Inland verschicken. Ausnahmen bleiben Kleinbeträge, Fahrausweise und Kleinunternehmer.
§ 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung E-Rechnung), gesetze-im-internet.de
XRechnung oder ZUGFeRD-Datei prüfen
Ziehen Sie eine XML- oder ZUGFeRD-PDF-Datei hierher. Wir erkennen das Format und prüfen die wichtigsten Pflichtangaben. Die Prüfung läuft komplett in Ihrem Browser.
Welche Formate zählen als E-Rechnung?
| Format | E-Rechnung? | Hinweis |
|---|---|---|
| XRechnung | Ja | Deutscher Standard nach EN 16931, als reine XML-Datei (UBL oder CII). |
| ZUGFeRD / Factur-X | Ja, in passenden Profilen | PDF mit eingebetteter XML. Laut BMF erfüllen die Profile MINIMUM und BASIC WL die Vorgaben nicht. |
| PDF ohne XML | Nein | Gilt als sonstige Rechnung. Nur noch in der Übergangszeit und bei Ausnahmen erlaubt. |
| Papier | Nein | Gilt als sonstige Rechnung, siehe Übergangsfristen. |
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Verschicken müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle anderen ab dem 1. Januar 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist strukturiert und maschinenlesbar nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF ist eine sonstige Rechnung (§ 14 Abs. 1 UStG).
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen ihre Rechnungen immer als sonstige Rechnung verschicken (§ 34a UStDV). Empfangen müssen sie E-Rechnungen aber können.
Gilt die Pflicht für Rechnungen an Privatkunden?
Nein. Die Pflicht betrifft Leistungen an andere Unternehmen im Inland. Rechnungen an Verbraucher sind nicht erfasst.
Was ist mit Rechnungen unter 250 Euro?
Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag dürfen immer als sonstige Rechnung verschickt werden (§ 33 UStDV). Das gilt auch für Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine XML-Datei, die ein Mensch ohne Software kaum lesen kann. ZUGFeRD ist eine PDF, in der die XML-Daten eingebettet sind. Beide können E-Rechnungen sein, ZUGFeRD aber nur in Profilen, die der EN 16931 entsprechen.
Werden meine Dateien hochgeladen?
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser. Die Datei wird nicht an einen Server übertragen.
Quellen
- § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen), gesetze-im-internet.de (abgerufen am 4. November 2026)
- BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung (abgerufen am 4. November 2026)
- § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelung E-Rechnung), gesetze-im-internet.de (abgerufen am 4. November 2026)
Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026